Dienstreise in der privaten Steuererklärung

Mehrkosten sind in der Steuererklärung Werbungskosten

Die eigene Steuererklärung ist für viele Arbeitnehmer ein Graus, trotzdem sollte sich jeder mit der Thematik auseinandersetzen, weil Arbeitnehmer viele Kosten in der privaten Steuererklärung geltend machen können. Wenn beispielsweise die Reisekosten nicht pauschal durch den Arbeitgeber vergütet werden, sollten diese steuerlich geltend gemacht werden. Hier erfahren Sie,

  • Dass Reisekosten in der Steuererklärung als Werbungskosten gelten.
  • Dass das Finanzamt besonders viel Wert auf genaue Dokumentation und Nachweis der Reisekosten legt.
  • Wie auch Ausgaben für erhöhten Verschleiß von Arbeitsmitteln in Verbindung mit einer Dienstreise steuerlich abgesetzt werden können.
  • Dass auch Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen in der Steuererklärung angegeben werden können.

Mehrkosten sind in der Steuererklärung Werbungskosten

Nicht jeder Arbeitgeber übernimmt die Reisekosten einer Dienstreise. In einem solchen Fall lohnt es sich, die Mehrkosten in der Steuererklärung als Werbungskosten (§9 EStG) geltend zu machen. Unter dem Begriff Werbungskosten werden alle Posten zusammengefasst, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit entstehen.

Dienstreise Steuererklärung: Ordner schaffen Überblick

Belege für Werbungskosten in der Steuererklärung sollte man gut aufbewahren.

Angegebene Werbungskosten werden von den Einnahmen abgezogen und nur der verbleibende Rest wird steuerlich belastet. Das Finanzamt berücksichtigt von sich aus pauschal 1.000 Euro. Möchten Sie darüber hinaus noch mehr Ausgaben geltend machen, sind detaillierte Angaben und Nachweise nötig.

Generell gelten für die Angabe in der Steuererklärung die gleichen Regeln wie bei der Reisekostenabrechnung. Übernachtungskosten, Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand und Reisenebenkosten können dort zu den entsprechenden Kosten bzw. Pauschbeträgen angegeben werden. Auch in dem Fall ist eine genaue Dokumentation anhand von Rechnungen, Quittungen und Eigenbelegen nötig. Zusätzlich ist oftmals noch ein Reiseplan vorzulegen, der den zeitlichen Ablauf der Reise verdeutlicht.

Eine Ausnahme gilt für die Übernachtungskosten. Das Finanzamt erkennt diese zwar in voller Höhe an, allerdings nur in den ersten 48 Monaten des ununterbrochenen Auswärtsaufenthalts. Danach sind die monatlichen Übernachtungskosten auf 1.000 Euro begrenzt. Die Begrenzung gilt nur bei Reisen innerhalb Deutschlands.

Und außerdem interessant: auch Reisen zu Vorstellungsgesprächen zählen zu beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten und damit zu Reisekosten. Auch diese Ausgaben lassen sich demnach als Werbungskosten absetzen, sofern der einladende Arbeitgeber diese nicht übernimmt.

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Bei der privaten Steuererklärung gilt: Überblick behalten!

Dienstreise Steuererklärung: Auch Materialien und Fahrtkosten absetzbar

Als Reisekosten im weiteren Sinne lassen sich in einigen Ausnahmefällen auch Ausgaben für erhöhten Verschleiß verschiedener Reisematerialien in der Steuererklärung angeben. Dazu zählen beispielsweise Koffer, Wecker und Reiseföhn. Es handelt sich dabei zwar nicht um Reisenebenkosten, aber um Arbeitsmittel in Verbindung mit einer Reise. Vielreisende Geschäftsleute haben so eventuell eine Möglichkeit zur Erstattung der erhöhten Aufwendungen.

Für die Angabe der Fahrtkosten als Werbungskosten in der Steuererklärung gilt ein Höchstsatz von 4.500 Euro. Liegt die allgemeine Fahrleistung über diesem Betrag, muss der Arbeitnehmer diese ausreichend begründen und durch Nachweise belegen, da das Finanzamt nur in streng kontrollierten Ausnahmefällen eine solche Übersteigung des Höchstbetrages anerkennt.

 

Stand März 2017 • Alle gesammelten Daten und Informationen wurden unter Mitwirkung von Steuerberater Marco Lipowski (stb-lipowski.de)  im März 2017 erhoben.

 

Quellen:

„Erstattung von Übernachtungskosten“ – Haufe-Lexware GmbH

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Von am 20.10.2017 unter Auf Geschäftsreise veröffentlicht.