HOTEL DE analysiert 20.000 negative Hotelbewertungen

Unzufrieden mit Ihrem Hotel? So gehen Sie bei einer Mängelanzeige vor!

Wer einen ruhigen und erholsamen Urlaub plant, stattdessen aber schlaflose Nächte bekommt, ist zurecht verärgert. Zurück in den eigenen vier Wänden werden der Frust und die Enttäuschung über das Erlebte im Anschluss nicht selten auf Bewertungsportalen im Internet abgeladen. Was dann meist folgendermaßen klingt:

„Abgehalftertes und muffiges Zimmer, abgeplatzte Badeinrichtung. Irgendwas zwischen pekiger Trucker-Absteige und Stundenhotel. Ich hatte Angst, mir da irgendeine Krankheit zu holen.“
(Quelle: hotel.de)

negative-hotelbewertungen

Das hotel.de Team hat sich 20.000 negative Bewertungen seiner Kunden von 2012 bis heute zu Gemüte geführt und kürt die traurigen Sieger:

Mangelnde Sauberkeit, schlechter Service und karge Frühstückslandschaften!

Angesichts dieser Fakten stellt sich schnell die Frage, welche Rechte Hotelgästen in diesen Situationen zustehen. Wir haben bei Holger Hopperdietzel Anwalt für Reiserecht nachgefragt!

(www.reiserechtsexperte.de).

Wissen Sie, was bei Reisemängeln zu tun ist?

In unserer Slideshow präsentieren wir neben einigen besonders kritischen Kommentaren, auch Expertentipps zum Reiserecht für den Worst Case! So gehen Sie richtig mit Reisemängeln um:

 

 

Natürlich möchten wir niemandem die vollständigen Antworten unseres Experten für Reiserecht vorenthalten:

Sie fragen sich, welche Möglichkeiten der Beanstandung Ihnen bereits vor Ort zu Verfügung stehen? Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel kennt die Antwort!

Pauschalreisende müssen sich bei Beanstandungen hinsichtlich der Hotelleistungen zwingend an die Reiseleitung wenden, um den Mangel anzuzeigen. Die Anzeige des Mangels beim Personal des Hotels genügt nicht. Der Mangel muss unverzüglich, d.h. unmittelbar nach seiner Entstehung angezeigt werden. Die Anzeige des Mangels am Ende der Reise kann zum Verlust von Rechten führen. Ist die Hotelunterkunft nicht Bestandteil einer Pauschalreise, muss der Mangel beim Personal des Hotels gemeldet werden. Auch hier ist es erforderlich, den Mangel unverzüglich nach dessen Feststellung anzumelden.“

Sicher interessiert es Sie auch zu wissen, wann Sie eine Preisminderung geltend machen können. Das sagt der Experte Holger Hopperdietzel:

„Eine Preisminderung kommt immer dann in Betracht, wenn zwischen der vertraglich geschuldeten und der tatsächlich angebotenen Leistung eine objektiv feststellbare Abweichung besteht. Nur wenn die Abweichung so gering ist, dass von einer „entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung“ gesprochen werden muss, kann der Gast den Preis nicht mindern.

Typische Fälle, die zur Minderung führen sind Baulärm, auf den vor der Reise nicht hingewiesen wurde, der Ausfall von Versorgungseinrichtungen, die Bestandteil des Vertrages waren oder soweit vertraglich zugesichert, der Ausfall der Klimaanlage im Zimmer.

Der Wechsel in ein anderes Hotel ist dann möglich, wenn der Reiseleitung zur Abhilfe des Mangels eine Frist gesetzt wurde, die erfolglos abgelaufen ist. Nach Ablauf dieser Frist ist der Pauschalreisende berechtigt, eine Ersatzunterkunft zu beziehen. Gleiches gilt grundsätzlich auch beim individuell gebuchten Hotel. Allerdings ist zu beachten, dass die Kosten für das Ersatzhotel in beiden Fällen zunächst vom Reisenden selbst zu bezahlen sind. Die Rückerstattung dieser Kosten muss dann häufig erstritten werden. Eine Besonderheit gilt bei individueller Hotelbuchung im Ausland: hier kann es sein, dass ein möglicher Rechtsstreit am Sitz des Hotels unter Beachtung der dortigen Rechtslage zu führen ist. Pauschalreisende sind im Vorteil, da für Sie bei deutschen Reiseveranstaltern grundsätzlich deutsches Recht gilt und Klagen grundsätzlich am Sitz des Veranstalters erhoben werden können.“

Falls Sie sich fragen, was ihre Reisemängel wert sind, sollten Sie einen Blick auf die Frankfurter Tabelle werfen. Hier erhalten Sie einen groben Überblick um wieviel Prozent Sie den Preis gegebenenfalls mindern können. Beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei um eine Liste zur Abschätzung von Reisepreisminderungen bei Pauschalreisen handelt!

Auf internationaler Ebene gibt es keinen einheitlich festgelegten Hotelcode. Dementsprechend unterscheidet sich auch die Mängelanzeige zwischen Pauschal- und Individualreisenden! Das sagte Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel über die Mängelanzeige im Ausland:

„Auch hier haben es Pauschalreisende einfacher. Für sie gilt grundsätzlich die Leistungsbeschreibung im Reisekatalog bzw. es gelten die Vereinbarungen im Reisevertrag. Auf die landestypischen Gegebenheiten braucht sich der Pauschalreisende, der seinen Vertrag üblicherweise mit einem deutschen Reiseveranstalter schließt, nicht verweisen zu lassen.

Für Individualreisende ist es wichtig, sich am besten aus objektiven Quellen über den Zustand des Hotels, in dem man seinen Aufenthalt verbringen möchte, zu informieren. Die Leistungsbeschreibung, die Grundlage der Buchung ist, sollte aufmerksam studiert werden, um mögliche Mängel auszuschließen. Eine nützliche Informationsquelle sind Hotelbewertungsportale. Aber auch hier ist Vorsicht angebracht: All zu übertrieben positive und mit professionellem Text versehene Bewertungen, lassen auf eine eigene Bewertung durch den Hotelbetrieb schließen.“

Kleine Anmerkung der Redaktion: Im Zweifelsfall kann es sicher nicht schaden einige Fotobeweise und unparteiische Dritte als Zeugen in der Rückhand zu haben.

Gut zu wissen!

Negative Hotelbewertungen können, neben einem Ärgernis für Hoteliers, auch eine Quelle konstruktiver Kritik sein! Diese hat natürlich gewisse Grenzen. Welche das sind erklärt Anwalt und Experte für Internetrecht Christian Solmecke im Video:

PS: Die positiven Hotelbewertungen überwiegen

Entwarnung gibt es an diesem Punkt für alle Leser, die glauben schlechter Service und unfreundliches Personal gehören zum guten Ton 😉

Glücklicherweise erleben die meisten Hotelgäste eine schöne Zeit während ihrer Aufenthalte im In- und Ausland und schwärmen in den höchsten Tönen von schönen Aussichten, leckeren Buffets und gut aufgelegten Mitarbeiten.

Dementsprechend klingen dann auch die Bewertungen:

„Von der ersten Begegnung bis zur Verabschiedung nur liebe und freundliche und hilfsbereite Menschen, da geht einem das Herz auf, herrliche, ruhige Zimmer, sauber, und gutes Frühstück, die wohl legendären Torten haben wir leider nicht probieren können , aber in der Entstehung beobachten und das hat soooooo toll ausgesehen, schade, dass wir nicht am Nachmittag da waren. Nochmals Danke“
(Quelle: hotel.de)

Wahre Wohlfühloasen statt Servicewüsten!

Genug von den schlechten Bewertungen! Jetzt präsentieren wir wahre Perlen im Hinblick auf Freundlichkeit, Service und Sauberkeit, die von den hotel.de Kunden äußerst positiv bewertet wurden:

Le Meridien München

„Schöne Ausstattung des großen Zimmers; – Sauberes, modernes Hotel; Netter „Doorman“ – immer ein höfisches, persönliches Wort auf den Lippen. Als Entschädigung für den defekten Wellnessbereich wurden wir zum Frühstück eingeladen und am nächsten Tag konnten wir den Bereich des gegenüberliegenden Sofitels mitbenutzen.“

Angleterre Hotel Berlin

„Das Hotel hat eine hervorragende Lage. Viele Berliner Anziehungspunkte wie Gendarmenmarkt, Brandenburger Tor, Potsdamer Platz sind fußläufig erreichbar und die U-Bahn direkt vor der Tür verbindet gut mit der City West. Das Personal ist sehr freundlich, nicht aufdringlich und unkompliziert. Zimmerausstattung gut, gute Medienwelt, sehr sauber. Wir werden ganz bestimmt beim nächsten Aufenthalt wieder dort einchecken (mind. aber erst ab der 3. Etage).“

Steigenberger Frankfurter Hof

„Wir hatten einen sehr angenehmen Aufenthalt in wunderbarem Ambiente. Die Größe der Zimmer und Badezimmer ist beeindruckend!“

 

 

 

Übrigens: Eine hotel.de Analyse hat kürzlich ermittelt, dass Bremerhaven Deutschlands Wohlfühloase in punkto Sauberkeit ist. Insgesamt 8,9 von 10 möglichen Punkten konnte die Stadt an der Nordsee in unserer Analyse für sich verbuchen!

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Von am 7.08.2014 unter Hotel und Reise veröffentlicht.