Tipps zur Reisevorbereitung

Teil 1: Das Fluggepäck – Tipps und Gewinnspiel

Wer kennt das nicht: Man freut sich nach intensiven Reisevorbereitungen auf den Urlaub.

Doch die Vorfreude wird jäh am Flughafen gebremst, wenn etwa das mitgeführte Gepäck nicht den Vorgaben entspricht. Stress und Missmut machen sich breit.

In Zusammenarbeit mit ChackPack.com, dem Spezialisten für Körperpflege in Reisegröße und transparenten Kulturbeuteln für`s Handgepäck, geben wir Ihnen einige Tipps an die Hand, wie Sie Enttäuschungen beim Reiseantritt am Flughafen vermeiden.

Aufzugebendes Gepäck

Zum Fluggepäck, das Sie beim Check-In aufgeben, gibt es nicht viel zu sagen. Wichtig ist, dass Sie die Vorgaben Ihrer Airline beachten. Alle Informationen dazu sollte Ihnen die Fluglinie telefonisch oder über Internet zur Verfügung stellen.

Handgepäck – einheitliche Richtlinien

Diese Auflagen müssen Sie einhalten, wenn Sie Flüssigkeiten, Aerosole und gelartige Substanzen im Handgepäck transportieren:

  • Sie dürfen nur in jeweils maximal 100 ml fassenden Behältnissen mitgeführt werden
  • Sie müssen in einem transparenten und wiederverschließbaren Beutel verpackt sein, der höchstens 1l fasst
  • Der Beutel mit den Flüssigkeiten muss an der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden

Was zählt alles zu den Flüssigkeiten, Aerosolen und gelartigen Substanzen?

  • Flüssigkeiten sowie Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen
  • Duschgel, Shampoo, Haarspray, Deodorant, Parfum, Rasierschaum u.ä.
  • Zahnpasta, Handcreme, Lotion u.ä.
  • Sirup, Streichkäse und -wurst u.ä.

Welche Ausnahmen gibt es?

  • Babynahrung
  • Arznei und Spezialnahrung, wenn sie dringend während des Fluges benötigt wird und dies durch ein Rezept oder Attest glaubhaft gemacht werden kann
  • Flüssigkeiten aus Duty Free-Shops, solange diese an einem EU-Flughafen erworben wurden und sich in einer von der Verkaufsstelle versiegelten Tüte samt Kaufbeleg befinden (nur innerhalb 24 Std. ab Kauf)

Was darf überhaupt nicht ins Handgepäck?

  • Spitze oder scharfe Gegenstände wie Messer, Schraubenzieher, Bohrer u.ä. (ausgenommen sind System- und Einwegrasierer
  • Waffen aller Art, Betäubungsgeräte, Sprengstoffe und Brandsätze sowie auch Imitate von diesen
  • Alle Gegenstände, die die Sicherheit von Fluggästen und Personal gefährden können

Für alle visuell Veranlagten:




Bei Unsicherheiten und Fragen empfiehlt es sich, vorab mit den jeweiligen Fluggesellschaften Kontakt aufzunehmen, denn häufig gibt es noch weitergehende Vorschriften.

So unterscheiden sich z. B. die zulässigen Abmessungen des Handgepäckstückes und dessen erlaubtes Gewicht von Airline zu Airline.

Bei manchen Fluggesellschaften dürfen bei First Class Flügen mehrere Stücke Handgepäck mit in die Kabine gebracht werden, andere erlauben außer einem kleinen Trolley nicht einmal mehr eine Handtasche oder Umhängetasche.

 

Viel Spaß beim Fliegen!


Bildnachweise

  • Frau am Flughafen: Fotolia, © Sergiy Serdyuk
  • Sicherheitsbestimmungen zum Handgepäck: © Handout EU
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Von am 6.03.2014 unter Hotel und Reise veröffentlicht.