Haustiere erlaubt
Aufzug
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Ootamachi Osuhama1027, 477-0031 Chita-shi

Ootamachi Osuhama1027, 477-0031 Chita-shi
In Tokai nahe der Ise Bucht südlich von Nagoya in der Präfektur Aichi günstig gelegen, ist das KATOHOTEL OTAGAWA ein guter Ausgangspunkt, um die Geschäftszentren der Stadt und die Sehenswürdigkeiten der Region zu erkunden. Gäste können den Bahnhof Otagawa in 5 Minuten fußläufig erreichen, und der Flughafen Chubu liegt 23 Kilometer entfernt.
Nächstgelegener Flughafen19 km
Nächstgelegener Bahnhof0 km
Stadtzentrum3 km
Flughafen 19 km
??? 0 km
Chita-shi Stadtzentrum3 km
Die Unterkunft The Kato Hotel, die in Tokai, 11 km von Veranstaltungskomplex Nippon Gaishi Sports Plaza entfernt gelegen ist, verfügt über Übernachtungsmöglichkeiten mit kostenlosen Fahrrädern, einem kostenlosen Privatparkplatz und einem Restaurant. 2009 erbaut, liegt dieses Hotel mit 3 Sternen ungefähr 17 km von Aeon Mall Atsuta und 19 km von Bahnhof Nagoya entfernt. Dieses Hotel bietet eine Sauna und eine rund um die Uhr besetzte Rezeption. Alle Wohneinheiten sind versehen mit Klimaanlage, einem Flachbild-TV mit Satellitenkanälen, einem Kühlschrank, einem Wasserkocher, einem Bidet, kostenlosen Pflegeprodukten und einem Schreibtisch. Es gibt ein eigenes Badezimmer mit einer Dusche und einem Haartrockner – Zimmer bieten den Gästen in der Unterkunft The Kato Hotel außerdem kostenloses WLAN. Alle Gästezimmer verfügen über ein Gemeinschaftsbad, Hausschuhe und Bettwäsche. Gäste der Unterkunft The Kato Hotel können ein als Buffet angebotenes Frühstück genießen. Oasis 21 liegt 20 km von der Unterkunft The Kato Hotel entfernt, während Burg Nagoya 21 km entfernt ist. Der nächstgelegene Flughafen ist der Internationaler Flughafen Chubu Centrair, 22 km von der Unterkunft The Kato Hotel entfernt. Please note, the on-site public bath is available only for male guests.Bitte teilen Sie der Unterkunft Ihre voraussichtliche Ankunftszeit im Voraus mit. Nutzen Sie hierfür bei der Buchung das Feld für besondere Anfragen oder kontaktieren Sie die Unterkunft direkt. Gästen mit Tätowierungen kann der Zutritt zu den öffentlichen Badeeinrichtungen der Unterkunft oder anderen Einrichtungen, in denen die Tätowierungen für andere Gäste sichtbar sein können, nicht gestattet werden.