Zugverspätung oder -ausfall – diese Fahrgastrechte haben Sie!

Zugverspätungen sind ein echter Pain Point für Geschäftsreisende. Damit Sie wenigstens eine Entschädigung erhalten, sollten Sie Ihre Fahrgastrechte kennen!

Zugverspätungen sind immer eine unangenehme Angelegenheit. Besonders, wenn Sie beruflich unterwegs sind und Ihre Kunden oder Geschäftspartner am Ankunftsort warten. Wer seine Fahrgastrechte bei Zugausfall und längeren Verspätungen kennt, erhält wenigstens einen Ersatz für den finanziellen Schaden. Allerdings gibt es dabei einige wichtige Dinge zu beachten, um die Ansprüche geltend machen zu können.

    1. Ab wann sehen die Fahrgastrechte eine Entschädigung vor?
    2. Was gilt bei Streckenkarten?
    3. Wie Sie rechtzeitig von einer Verspätung erfahren
    4. Wann Sie auf ein anderes Verkehrsmittel umsteigen dürfen
    5. Wie sieht es mit Übernachtungskosten aus?
    6. Wie Sie zu Ihrer Entschädigung kommen

Ab wann sehen die Fahrgastrechte eine Entschädigung vor?

Bei einem Zugausfall oder einer Verspätung kommt eine von der Europäischen Union erlassene Richtlinie zum Tragen. Diese besagt, dass Ihnen ab einer Verzögerung von 60 Minuten 25 Prozent des Reisepreises rückerstattet werden müssen. Ab 120 Minuten erhöht sich die Entschädigung auf 50 Prozent. Diese Zahlen richten sich nach einer einfachen Fahrt. Hat man die Rückfahrkarte auch bereits gebucht, wird der Gesamtpreis zunächst halbiert und dann die Erstattung anteilig berechnet.

Was gilt bei Streckenkarten?

Viele Geschäftsreisende nutzen die Bahn regelmäßig als Verkehrsmittel und besitzen daher eine Streckenkarte. In diesem Fall gelten Pauschalwerte: ab einer Verspätung von einer Stunde gibt es 1,50 Euro im Nahverkehr in der 2. und 2,25 Euro in der 1. Klasse. Bei Fernreisen erhöht sich der Betrag auf 5 Euro in der 2. und 7,50 Euro in der 1. Klasse. Sollten Sie im Besitz einer BahnCard 100 sein, erhalten Sie in der 2. Klasse 10 Euro und in der 1. Klasse 15 Euro. Da die Erstattungen erst ab einer Höhe von 4 Euro ausbezahlt werden, sollte man die Nachweise für mehrere Verspätungen gesammelt einreichen.

Wie Sie rechtzeitig von einer Verspätung erfahren

Time Check Ticket

Wenn die Verspätung noch nicht eingetreten, jedoch absehbar ist, haben Sie die Möglichkeit auf einen anderen Zug umzusteigen, um doch noch rechtzeitig zu Ihrem Geschäftstermin zu kommen. Um sich vorzeitig über zu erwartende Verspätungen oder Zugausfälle zu informieren, hat sich der Verspätungsalarm bewährt. Diese App laden Sie kostenlos auf Ihr Smartphone und bekommen zeitnah eine Benachrichtigung. Mithilfe dieser App können Sie Ihre Geschäftsreisen auch buchen beziehungsweise verwalten.

Wann Sie auf ein anderes Verkehrsmittel umsteigen dürfen

Manche Termine sind so wichtig, dass Sie es sich nicht leisten können, zu spät zu kommen. Wer jedoch eigenmächtig ein anderes Verkehrsmittel wählt und auf eine Entschädigung durch die Bahn hofft, geht leer aus. Bezahlt wird nämlich nur, wenn der letzte Zug des Tages ausfällt oder sich die Reise um mehr als eine Stunde verzögert und die Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr liegt. Dann bekommen Sie bis zu 80 Euro erstattet, wenn die Bahn nicht von sich aus ein anderes Beförderungsmittel vorschlägt.

Wie sieht es mit Übernachtungskosten aus?

Business Woman Working in Train

In manchen Fällen kann durch einen Zugausfall oder eine Verspätung eine Hotelübernachtung notwendig werden. Wenn die Bahn von sich aus keine Unterkunft vorschlägt, sollten Sie jedoch nicht in ein Luxushotel einziehen. Eine Entschädigung ist nämlich nur bis zu einer Höhe von 80 Euro vorgesehen. Bedingung dafür ist wie gesagt allerdings, dass die Weiterfahrt am selben Tag nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Wie Sie zu Ihrer Entschädigung kommen

Besonders wichtig ist es, alle Belege zu sammeln und sich die Verspätung oder den Zugausfall am Bahnhof bestätigen zu lassen, damit Sie Ihre Fahrgastrechte später geltend machen können. Am besten nutzen Sie dafür das Fahrgastrechte-Formular auf der Homepage der Deutschen Bahn. Sie geben die Daten zur Reise und zu Ihrer Person an und nennen eine Kontonummer für die Überweisung der Erstattung. Es ist durchaus sinnvoll, bei häufigen Bahnreisen ein ausgedrucktes Exemplar dieses Formulars mitzuführen.
Ansprüche!

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Zusammengefasst:

Ab wann sehen die Fahrgastrechte eine Entschädigung vor?

Ab einer Verzögerung von 60 Minuten müssen Ihnen 25 Prozent des Reisepreises rückerstattet werden. Ab 120 Minuten erhöht sich die Entschädigung auf 50 Prozent

Was gilt bei Streckenkarten?

In diesem Fall gelten Pauschalwerte: ab einer Verspätung von einer Stunde gibt es 1,50 Euro im Nahverkehr in der 2. und 2,25 Euro in der 1. Klasse. Bei Fernreisen erhöht sich der Betrag auf 5 Euro in der 2. und 7,50 Euro in der 1. Klasse. Weitere Infos inden Sie in unserem Artikeln „Fahrgastrechte bei Zugverspätung“

Wie sieht es mit Übernachtungskosten aus?

Eine Entschädigung ist nur bis zu einer Höhe von 80 Euro vorgesehen. Bedingung dafür ist allerdings, dass die Weiterfahrt am selben Tag nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

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Von am 10.10.2018 unter Auf Geschäftsreise, Hotel und Reise veröffentlicht.