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Auf Anfrage steht den Hotelgästen die abschließbare Garage unseres Hotels zur Verfügung. Die Hausordnung des Hotels erlaubt das Mitbringen von Haustieren. Sie als Gast können Ihr Auto gratis auf den Parkplätzen des Hotels abstellen.
Falls Sie ein Nichtraucherzimmer und ein Kinderbett wünschen, geben Sie dies bitte bei der Buchung mit an. Wir werden unser Möglichstes tun, Ihrem Wunsch nachzukommen! Im Badezimmer steht allen Hotelgästen ein Fön zur Verfügung.
Im Bistro / Cafè können Reisende auch außerhalb normaler Restaurant-Zeiten eine Kleinigkeit einnehmen. Der Restaurant-Chef freut sich auf Ihren Besuch im Restaurant (mit Außenbestuhlung) und bietet den Hotelgästen auch Mahlzeiten für Vegetarier und Diabetiker an.
Genießen Sie den Abend in der Bier- / Weinstube. Unsere kompetenten Mitarbeiter heißen Sie abends an der Bar unseres Hauses willkommen. Akzeptierte Kreditkarten: Visa, MasterCard/EuroCard! Die EC-Karte wird auch akzeptiert.
Wir freuen uns sehr auf Ihren baldigen Besuch bei uns!Das "Hotel zur Burg" liegt direkt an wunderschönen Burg-Ruinen.
Wir haben 12 Zimmer, 1 Doppelzimmer
Kinder Etagenbetten, 5 Doppelzimmer, 2 Einzelzimmer, ein Dreibettzimmer und 3 Zweibettzimmer (zwei getrennte Betten). Zu dem haben wir ein Café,
eine Bar, ein Biergarten und ein Restaurant mit köstlicher deutschen Küche.
Die Zimmer des Hotels haben einen herrlichen Blick auf die Weser und das Weserbergland.
Es gibt viele Möglichkeiten für Ausflüge und Sehenswürdigkeiten in der Nähe, vor Ort bekommen Sie ausführliche Informationen.
Ob geschäftlich oder sich einfach mal entspannen, wir werden auf Ihre Bedürfnisse einzugehen.
Ich würde mich freuen Sie als Gast in unserem Hotel persönlich begrüßen zu dürfen.
Alle Zimmer sind Nichtraucher-Zimmer!!!
Ab dem 01.01.2012 müssen Gäste 1,- € Kurbeitrag pro Person und Übernachtung bezahlen.
Beitragspflichtig sind Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres.
Beitragsfrei sind:
- Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre
- Personen mit amtlichem Schwerbehindertenausweis, deren Grad der Behinderung (GdB) 100%
- Begleitpersonen von Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100%, wenn die Notwenigkeit der
ständigen Begleitung auf dem Ausweis durch das Merkzeichen "B" nachgewiesen ist.
- Wer sich nur zur Berufsausübung in der Samtgemeinde aufhält


